Heirat im Ausland – Ehefähigkeitszeugnis
Bei einer Eheschließung im Ausland kann die dort zuständige Heiratsbehörde von Euch ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird Euch von Eurem zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass der Schließung einer Ehe keine Hindernisse im Weg stehen.
Hinweis: Durch Abkommen mit Deutschland, Italien und der Schweiz kann das ausländische Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt von dem für Euch zuständigen Standesamt in Österreich einholen. Erkundigt Euch bei Eurem Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem individuellen Fall benötigt werden.
TIPP: Kontaktiert in jedem Fall vor der geplanten Eheschließung Ihr zuständiges Standesamt in Österreich, beispielsweise um die Namensführung in der Ehe zu klären.
Voraussetzungen
Um heiraten zu können, müsst Ihr ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für Euch vorliegen.
Fristen
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beantragt werden, da es nur maximal sechs Monate gültig ist.
Zuständige Stelle
Die Personenstandsbehörde, die für den Wohnsitz oder Aufenthalt der Verlobten/des Verlobten örtlich zuständig ist:
Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
In Wien: die Standesämter in Wien
Besteht kein Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes im Inland zuständig. In allen anderen Fällen ist das Standesamt Wien – Innere Stadt zuständig.
Verfahrensablauf
Ihr müsst beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung müsst Ihr persönlich erscheinen. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ermittelt in einer mündlichen Befragung und anhand der vorzulegenden Urkunden und Nachweise
die rechtliche Ehefähigkeit und
etwaige Eheverbote.
Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit angefertigt. Nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens wird Euch von der Standesbeamtin/vom Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Ihr Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
Amtlicher Lichtbildausweis
Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde Hinweis: Bei Geburtsdatum vor dem 1.1.1939 erkundigt Euch bitte bei der zuständigen Stelle.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung)
Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grad. Hinweis: Besitzen beide Verlobten die österreichische Staatsbürgerschaft, können sie sich auch ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen. Wenn Ihr bereits verheiratet waren: zusätzlich
Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)
Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
Wenn Ihr beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind: zusätzlich
bei 16- bis 18-Jährigen: Ehemündigkeitserklärung des Gerichts (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!) und Zustimmung der Obsorgeberechtigten
bei Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters: deren/dessen Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss
Wenn Ihr bei der Anmeldung des Aufgebots nicht anwesend sind:
zusätzlich Formular “Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit”
Hinweis: Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses konkret benötigt werden, erfahrt Ihr beim zuständigen Standesamt.
Rechtsgrundlagen
Ehegesetz (EheG)
- Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)
Tipp: Teilweise wird verlangt, dass Dokumente von einem amtlich zugelassenen Dolmetscher in die jeweilige Landessprache übersetzt und anschließend von einem Notar beglaubigt werden.